Ende Februar 2023 wurde im Landesparlament Mecklenburg-Vorpommern die neue Bienenbelegstellenverordnung – BienBStVO M-V verabschiedet.
In dieser wurde neu ein 8km Schutzradius für die Landbelegstelle [glm] verankert und unterstützt die BNO bei den weiteren Zuchtbemühungen unserer Honigbienen.
Landbelegstelle [glm] jetzt mit geschütztem Belegstellenradius