(c) Bernd Pflugrad, Insel Rügen, geschützte Landbelegstelle Gelm Forsthaus

Die geschützte Buckfast-Landbelegstelle [glm] liegt auf der schmalen Landzunge Schaabe im Norden der schönen Insel Rügen und ist zu ca. 90% von Wasser umgeben. Ende Februar 2023 wurde ein 8km Schutzradius für die Landbelegstelle [glm] vom Landesparlament Mecklenburg-Vorpommern in der neuen Bienenbelegstellenverordnung – BienBStVO M-V verankert.

Die Schaabe selber ist eine langgestreckte flache Sanddüne, die weitestgehend mit Kiefern bewaldet ist. Die Belegstelle liegt in der Mitte der Schaabe, in der Nähe des Forsthauses. Hier gibt es markante Landschaftsstrukturen, so dass sich Drohnensammelplätze ausbilden und wir sehr gute Begattungsergebnisse erreichen können.

Im Jahr 2023 werden wir im Rahmen einer möglichen Linienzucht vorjähriger Belegstellenbesucher zum 2. Mal die Drohnenlinie B429(LE)19 von Lutz Eggert aufstellen.
Hierzu wurde 2020 und 2021 eine große Anzahl von Tochter-Königinnen vermehrt und als Geschwistergruppe betreut.
Im Frühjahr 2023 werden die drohnenspendenden Völker mit dem Pin-Test-Verfahren auf ihr Hygieneverhalten hin untersucht und ein PCR-Virenscreening der Bienen beim LALLF durchgeführt.

Die Anlieferungen werden von Mitte Juni bis Mitte Juli 2023 stattfinden.
Die Belegstelle steht allen Mitglieder der Gemeinschaft, im Rahmen der Zuchtrichtlinien der GdeB e.V., für die züchterische Arbeit offen.
Eine Beschreibung des Züchters der Drohnenlinie kann hier nachgelesen werden.

Lizensbedingungen:
Open Source Beebreeding Lizenz
Seit 2023 unterliegen die Zuchtarbeit und Zuchtergebnisse der BNO mit allen Belegstellen und den VSB Projekten dieser Lizenz und sichern somit das Gemeingut Biene.
Einheiten können nur unter Anerkennung dieser Bedingung auf den Belegstellen plaziert werden. Neu und zukünftig daraus gewonnenes Bienenmaterials unterliegt ebenfalls dieser Lizens und muss bei Weitergabe zur Kenntnis gegeben werden.

Begattungs-Einheiten:
Kleine Mehrwabenkästen im Format wie Apidea, Kieler, MiniPlus
Drohnen-Absperrgitter, Beschriftung mit Namen, gut lesbar und wetterfest.
Seuchenfreiheitsbescheinigung auf Basis Futterkranzprobe.
Deckel müssen fest verschlossen und gegen Wind gesichert sein.

Futter:
Generell ist auf ausreichend Futter zu achten, denn es gibt nur wenig Tracht!
Nur Futterteig – Flüssigfutter ist nicht zulässig!

Betreten:
Die Belegstellen-Ordnung der BNO ist einzuhalten
Betreten der Belegstellen nur in Anwesenheit des Belegstellen-Personals.
Den Anweisungen des Belegstellen-Personals ist Folge zu leisten.

[Belegstellenordnung] [Belegstellenleiter] [Anlieferung] [Beschreibung Drohnenlinie] [Anmeldung] [Pedigree] [Preise] [OSB]
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